Sehr geehrte Erziehungsberechtigte und Pädagog*innen in den Wohngruppen, liebe Schüler*innen,

das Schulministerium (MSB) hat die Schulen über die Regelungen nach den Sommerferien informiert, die im Zusammenhang mit Corona, dem Tragen von Masken und den Selbsttests stehen. Unter folgendem LINK finden Sie einen Elternbrief des MSB (bitte klicken) aus dem Schulministerium.

Die Informationen aus dem neuen „Handlungskonzept Corona“ enthalten folgende Kernaussagen:

Masken

  • Die Maskenpflicht ist weiterhin aufgehoben, es wird jedoch vom Schulministerium empfohlen, diese freiwillig weiter zu tragen.
  • In allen Schulbussen gilt weiterhin eine Maskenpflicht.

Testungen

  • Die Schulen werden Anfang August mit zusätzlichen Selbsttests versorgt.
  • Am ersten Schultag nach den Ferien werden wir allen Kindern in der Schule einen Selbsttest anbieten/anraten. Wir möchten Sie jedoch bitten schon am Wochenende vor dem Schulstart zusätzlich einen kostenlosen Bürgertest oder einen Selbsttest zu Hause mit Ihren Kindern durchzuführen.
  • Die Eltern erhalten in den kommenden Monaten über die Schulen bis zu 5 Tests pro Kind, um zu Hause anlassbezogen testen zu können.
  • Die Tests können Sie für Ihr Kind nutzen, wenn bei Ihrem Kind Symptome auftreten oder wenn eine haushaltsangehörige Person mit Corona infiziert ist.
  • Die Schulen erhalten zusätzlich Tests für anlassbezogene Testungen in der Schule oder während der Ganztagsbetreuung. Einen entsprechenden Test führen wir nur nach Rücksprache mit Ihnen durch.
  • Eine Reihentestung (also eine regelmäßige Testung aller Kinder ohne konkreten Anlass) findet nicht statt.

Was passiert bei einem positiven Schnelltest?

  • Wenn bei einer anlassbezogenen Testung in der Schule ein Schnelltest positiv ist, werden wir Sie anrufen, damit Sie Ihr Kind abholen.
  • Positive Schnelltests müssen aktuell weiter durch einen Bürgertest oder einen PCR-Test bestätigt werden.
  • Im Falle einer Bestätigung besteht die Verpflichtung zur Isolierung / Quarantäne.
  • Die Isolierung endet
    – nach einer Freitestung nach 5 Tagen durch einen Bürgertest
    – ohne Freitestung nach zehn Tagen.
  • Sollte Ihr Kind nach 5 Tagen beim Freitesten bzw. nach 10 Tagen noch Symptome haben, sollten wir dies daher im Einzelfall telefonisch besprechen.

Bitte setzen Sie sich bei weiteren Fragen noch einmal mit uns in Verbindung.

Mit freundlichen Grüßen

André Müller und Achim Röser

(Schulleitung der Martinschule)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Verwandte Beiträge

Wichtig

IServ

Sehr geehrte Schüler*innen, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, über den Link

Weiterlesen »